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Bei einer Kfz-Versicherung kommt es nicht nur auf den Preis an, sondern auch auf die Leistungen. Deshalb erhalten Sie nach dem Ausfüllen unseres Kfz-Versicherungsvergleich neben einem Preisvergleich auch eine Übersicht über alle wichtigen Leistungen der Versicherungen.
Tipps und Hinweise
Worauf Sie beim Abschluss einer Kfz-Versicherung achten sollten:
Wer längere Zeit keinen Unfall verursacht, zahlt am Ende nur noch einen Bruchteil des ursprünglichen Versicherungsbeitrags. Versicherungen belohnen das unfallfreie Fahren mit der entsprechenden Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Diese bleibt selbst beim Wechsel der Versicherung gleich.
Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten neben der KFZ-Versicherung auch eine Autoschutzbrief. Dieser bietet Ihnen im In- und Ausland eine schnelle Hilfe bei Pannen und Unfällen. Ähnlich zu einer Mitgliedschaft in einem Automobilclub übernimmt die Versicherung Kosten für Pannenhilfe, Bergung des Fahrzeugs, Rücktransport, Mietwagen oder weiteren Leistungen.
Verursachen Sie einen Unfall durch grobe Fahrlässigkeit, kann sich Ihre Versicherung weigern den Schaden in vollem Umfang zu übernehmen. Achten Sie daher vor Abschluss einer Kfz-Versicherung darauf, dass der Versicherer auf den Einwand grober Fahrlässigkeit verzichtet und Sie auch weiterhin den vollen Versicherungsschutz erhalten.
Beispiele für grobe Fahrlässigkeit:
- Überfahren einer roten Ampel oder eines Stop-Schildes
- Ablenkung während der Fahrt z.B. durch Handy
- überhöhte Geschwindigkeit
Den besten Schutz gegen Tierbisse bietet eine gute Versicherung. Hier sollte allerdings nicht nur der Biss, sondern auch entstehende Folgeschäden mitversichert sein. Wichtig ist auch, dass die Versicherung nicht nur bei Mardern, sondern bei Tierbissen aller Art eintritt.
Vor allem in den ersten Monaten verliert Ihr Neuwagen enorm an Wert. Im Falle eines Diebstahls oder Totalschadens erstatten Versicherungen meist nur den Wiederbeschaffungswert. Achten Sie daher darauf, dass Ihre Versicherung in einem solchen Fall den Neupreis innerhalb der ersten 24 Monate erstattet und auch Ersatzteile zum Neuwert mitversichert.
Worauf Sie bei der Kündigung Ihrer Kfz-Versicherung achten sollten:
Kfz-Versicherungen lassen sich in der Regel zum 31.12. kündigen. Das bedeutet, dass eine Kündigung spätestens bis zum 30.11. beim Versicherer eingegangen sein muss. Aber Achtung: Nicht alle Versicherungen enden zum 31.12.! Bitte beachten Sie das vereinbarte Versicherungsende auf Ihrem aktuellen Versicherungsschein.
Möchten Sie Ihre Kfz-Versicherung allerdings vor Vertragsende kündigen, geht dies nur wenn Sie ein Sonderkündigungsrecht haben. Die häufigsten Gründe sind:
- Fahrzeugwechsel: Verkaufen Sie Ihr Auto, können Sie Ihre Kfz-Versicherung vor Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Bereits geleistete Prämienzahlungen werden dann anteilig zurückerstattet.
- Beitragserhöhung: Erhöht der Versicherer seine Beitragssätze ohne das sich an den Leistungen etwas ändert, haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Die Versicherung ist verpflichtet, Sie mindestens einen Monat vor der geplanten Erhöhung zu informieren. Danach haben Sie einen Monat Zeit vom Vertrag zurückzutreten.
- Schadensfall: Im Schadensfall haben sowohl Sie als auch der Versicherer ein Sonderkündigungsrecht. Ungeachtet dessen, ob die Versicherung die Regulierung des Schadens übernimmt oder nicht, beginnt die Kündigungsfrist von vier Wochen nach Abschluss der Verhandlungen.